AGB
1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss
- Diese AGB gelten für alle Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten zwischen ulk Komödie al dente (im Folgenden „Veranstalter“) und den Besuchern.
- Mit dem Kauf einer Karte erkennt der Besucher die Hausordnung der Spielstätte (Schlossverwaltung) sowie diese AGB an.
2. Besondere Regelungen für Open-Air (Witterung)
- Aufführungsmodus: Die Vorstellungen finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen im Freien statt. Der Veranstalter empfiehlt regenfeste Kleidung (keine Regenschirme wegen Sichtbehinderung).
- Unterbrechung/Verzögerung: Bei starkem Regen oder Unwetter kann die Vorstellung unterbrochen oder der Beginn verschoben werden.
- Abbruch: Wird eine begonnene Vorstellung nach einer Spieldauer von mindestens 45 Minuten abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Ersatztermine.
- Absage: Bei einer Absage vor Beginn der Vorstellung kann die Karte gegen Erstattung des Preises (exkl. Gebühren) oder für einen Ersatztermin eingetauscht werden.
3. Rücknahme & Umtausch von Karten
- Bezahlte Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
- Besetzungsänderungen oder Änderungen im Ablauf, die den Kern des Werks nicht verändern, berechtigen nicht zur Rückgabe.
4. Haftung & Sicherheit
- Die Haftung des Vereins für Sach- und Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Aufgrund der historischen Bausubstanz (Schloss/Pflastersteine) ist festes Schuhwerk empfohlen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch unebene Bodenbeläge.
5. Bild- und Tonaufnahmen
- Jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen während der Aufführung sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
- Besucher erklären sich damit einverstanden, dass sie im Rahmen von Veranstaltungsfotos/-videos für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins abgebildet werden können.
6. Denkmalschutz & Hausrecht
- Der Schlossbereich ist ein Baudenkmal. Das Mitbringen von Tieren (außer Assistenzhunden), Glasbehältern oder sperrigen Gegenständen ist untersagt.
- Den Anweisungen des Personals (Einlass, Sicherheit) ist im Sinne der Sicherheit und des Objektschutzes Folge zu leisten.